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Karsten Fischer-Lange
Im Arbeitsverhältnis hat der Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer ein Weisungsrecht (auch Direktionsrecht genannt). Aufgrund seines Weisungsrechts kann der Arbeitgeber einseitig und formlos bestimmen, welche Arbeit der Arbeitnehmer in welcher Weise, wann und wo leisten muss.
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