Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Abmahnung

Die Abmahnung ist ein Instrument, mit dem der Arbeitgeber die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht durch einen Arbeitnehmer rügen kann. Das Vorliegen einer einschlägigen Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung.

Damit eine Abmahnung eine rechtliche Wirkung entfalten kann, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss der Sachverhalt, auf den der Arbeitgeber die Abmahnung stützen will, in der Abmahnung präzise und vor allem zutreffend geschildert werden. Und aus diesem Sachverhalt muss sich auch tatsächlich eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ergeben. Außerdem muss eine Abmahnung einige formale Kriterien einhalten. Wenn eine Abmahnung unwirksam ist, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte.

Ein Arbeitnehmer, der eine Abmahnung erhalten hat, hat verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Diese Möglichkeiten reichen bis hin zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.

Was wir für Sie tun können

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten haben, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Wirksamkeit der Abmahnung prüfen

Eine Abmahnung ist nur bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen rechtlich wirksam. Wir können für Sie prüfen, ob die von Ihrem Arbeitgeber erteilte Abmahnung wirksam ist.

Beratung über Ihre Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie nach dem Erhalt einer Abmahnung reagieren können. Wir können Ihnen sagen, welche Möglichkeiten dies sind und welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Arbeitgeber zur Rücknahme der Abmahnung auffordern

Wir können Ihren Arbeitgeber mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben zur Rücknahme der Abmahnung und zur Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte auffordern.

Klage beim Arbeitsgericht

Wenn die Abmahnung nicht rechtmäßig ist, haben Sie gegen Ihren Arbeitgeber einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus Ihrer Personalakte. Wir können diesen Anspruch für Sie mit einer Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • die zu prüfende Abmahnung
  • ggf. vorangegangene Abmahnungen
  • Ihren Arbeitsvertrag
  • sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Schreiben Ihres Arbeitgebers, Arbeitsanweisungen, …

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Karsten Fischer-Lange

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Kontakt

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