Die Abmahnung ist ein Instrument, mit dem der Arbeitgeber die Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht durch einen Arbeitnehmer rügen kann. Das Vorliegen einer einschlägigen Abmahnung ist in der Regel Voraussetzung für die Wirksamkeit einer verhaltensbedingten Kündigung.
Damit eine Abmahnung eine rechtliche Wirkung entfalten kann, muss diese bestimmte Voraussetzungen erfüllen. So muss der Sachverhalt, auf den der Arbeitgeber die Abmahnung stützen will, in der Abmahnung präzise und vor allem zutreffend geschildert werden. Und aus diesem Sachverhalt muss sich auch tatsächlich eine Pflichtverletzung des Arbeitnehmers ergeben. Außerdem muss eine Abmahnung einige formale Kriterien einhalten. Wenn eine Abmahnung unwirksam ist, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf Entfernung der Abmahnung aus seiner Personalakte.
Ein Arbeitnehmer, der eine Abmahnung erhalten hat, hat verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Diese Möglichkeiten reichen bis hin zu einer Klage vor dem Arbeitsgericht auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber eine Abmahnung erhalten haben, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
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