Es ist stets unser Ziel, für unsere Mandanten unter Berücksichtigung der Chancen und Risiken in der jeweiligen Situation das beste Ergebnis herauszuholen.
Wenn wir für unsere Mandanten ein Gerichtsverfahren durchführen, steht am Ende als Ergbenis unserer Arbeit entweder ein gerichtliches Urteil oder ein gerichtlicher Vergleich. Mit beidem ist die streitige Rechtsangelegenheit endgültig geregelt. Wenn wir nur außergerichtlich tätig werden, besteht das angestrebte Ergebnis in der Erfüllung des geltend gemachten Anspruch durch die Gegenseite oder im Abschluss einer gütlichen Einigung (z.B. ein Aufhebungsvertrag mit Abfindung).
Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit.