Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer. Für sie gelten dieselben arbeitsrechtlichen Gesetze, die auch für andere Arbeitnehmer gelten. So haben z.B. auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.
Im öffentlichen Dienst gibt es aber auch Besonderheiten:
Aufgrund dieser Besonderheiten ergeben sich in arbeitsrechtlichen Fällen häufig Unterschiede zur Rechtslage in der Privatwirtschaft.
Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können wir unter anderem Folgendes tun:
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
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Dr. Kluge Rechtsanwälte
Schiffgraben 17
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