Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Öffentlicher Dienst

Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst sind Arbeitnehmer. Für sie gelten dieselben arbeitsrechtlichen Gesetze, die auch für andere Arbeitnehmer gelten. So haben z.B. auch Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz.

Im öffentlichen Dienst gibt es aber auch Besonderheiten:

  • Für die Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Dienst gelten die Tarifverträge des öffentlichen Dienstes (z.B. TVöD Bund, TVöD VKA, TV-L, TV-BA, TV Ärzte usw.).
  • Angestellte im öffentlichen Dienst werden nicht durch Betriebsräte sondern durch Personalräte vertreten.

Aufgrund dieser Besonderheiten ergeben sich in arbeitsrechtlichen Fällen häufig Unterschiede zur Rechtslage in der Privatwirtschaft.

Was wir für Sie tun können:

Für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst können wir unter anderem Folgendes tun:

Beratung

Wir können Sie in sämtlichen arbeitsrechtlichen Fragen im öffentlichen Dienst beraten.

Kündigung & Kündigungsschutz

Wir können im Falle einer Kündigung helfen und für Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. Ziel einer solchen Klage kann der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder das Aushandeln einer Abfindung sein.

Befristeter Arbeitsvertrag

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, können wir die Wirksamkeit der Befristung prüfen. Ist die Befristung unwirksam, können wir einen unbefristeten Vertrag für Sie durchsetzen.

Eingruppierung

Wir können Ihre Eingruppierung prüfen. Wenn Sie nicht richtig eingruppiert sind, können wir Ihnen dabei helfen, die Eingruppierung in die richtige Entgeltgruppe durchzusetzen.

Ansprüche geltend machen

Wir können sämtliche Ansprüche geltend machen, die sich aus ihrem Arbeitsverhältnis ergeben (z.B. Vergütungsansprüche, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, usw.).

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Bereits geführte Korrespondenz mit dem Arbeitgeber, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, …

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
weitere Informationen …

Karsten Fischer-Lange

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Kontakt

Sie benötigen einen kurzfristigen Beratungstermin?
Dann rufen Sie noch heute an oder schreiben Sie uns.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Telefon

0511 – 94 00 06 35

Telefonzeiten
Montag – Freitag:
08:00 Uhr – 20:00 Uhr

 

Adresse

Dr. Kluge Rechtsanwälte
Schiffgraben 17
30159 Hannover

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