Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Befristeter Arbeitsvertrag

In der heutigen Arbeitswelt werden Arbeitsverträge häufig nur noch noch befristet abgeschlossen. Der Abschluss befristeter Verträge ist aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese Voraussetzungen sind im Teilzeit- und Befristungsgesetz geregelt. Danach setzt die wirksame Befristung eines Arbeitsvertrages grundsätzlich das Vorliegen eines sachlichen Grundes voraus, der es rechtfertigt, dass das Arbeitsverhältnis nicht auf Dauer, sondern nur für eine vorübergehende Zeit geschlosssen wird. Wenn kein solcher sachlicher Grund vorliegt, ist die Befristung unwirksam.

Bis zu einer Dauer von zwei Jahren ist die Befristung eines Arbeitsvertrages auch ohne sachlichen Grund zulässig. Dies gilt allerdings nur dann, wenn zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zuvor noch kein Arbeitsverhältnis bestanden hat.

Wenn die Befristung eines Arbeitsvertrages unwirksam ist, besteht zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein ganz normales unbefristetes Arbeitsverhältnis mit allen dazugehörigen Rechten und Pflichten.

Wichtig!

Wenn Sie sich auf die Unwirksamkeit der Befristung Ihres Arbeitsvertrages berufen und das Bestehen eines unbefristeten Vertrages geltend machen wollen, müssen Sie spätestens 3 Wochen nach dem vorgesehenen Auslaufen Ihres Vertrages eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen! Anderenfalls gilt das Arbeitsverhältnis als endgültig beendet.

Was wir für Sie tun können

Wenn Sie einen befristeten Arbeitsvertrag haben, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Wirksamkeit der Befristung prüfen

Wir können für Sie prüfen, ob die Befristung Ihres Arbeitsvertrages unwirksam ist und Sie deshalb das Bestehen eines unbefristeten Vertrages geltend machen können.

Beratung über Ihre Möglichkeiten

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, wie Sie bei einer unwirksamen Befristung Ihres Arbeitsvertrages reagieren können. Wir können Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Klage beim Arbeitsgericht

Wenn die Befristung Ihres Arbeitsvertrages unwirksam ist, können wir für Sie einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit einer Klage beim Arbeitsgericht durchsetzen (sogenannte Entfristungsklage).

Abfindung aushandeln

In vielen Fällen sind Arbeitgeber bei einem befristeten Arbeitsvertrag bereit, eine Abfindung zu zahlen, um das Arbeitsverhältnis rechtswirksam zu beenden. Wir können mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Änderungsvereinbarungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, …

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

  • Beispiel für eine erfolgreiche Entfristungsklage (Stichworte: Bundesagentur für Arbeit, Projektbefristung)
  • Weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Entfristungsklage (Stichworte: Lehrer, Vertretungsbefristung, Projektbefristung)
  • Weiteres Beispiel für eine erfolgreiche Entfristungsklage (Stichworte: Befristung zur Erprobung, in der Person des Arbeitnehmers liegender Grund)

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
weitere Informationen …

Karsten Fischer-Lange

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Kontakt

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Dann rufen Sie noch heute an oder schreiben Sie uns.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Telefon

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Adresse

Dr. Kluge Rechtsanwälte
Schiffgraben 17
30159 Hannover

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