Für die meisten Menschen hat der Arbeitsplatz eine außerordentlich wichtige Bedeutung. Er bildet die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und hat darüber hinaus Auswirkungen auf das Ansehen, den Selbstwert und den sozialen Status eines Menschen. Wegen dieser herausragenden Bedetung ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber grundsätzlich nur aus ganz bestimmten, im Kündigungschutzgesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig.
Zusätzlich zu dem Erfordernis eines Kündigungsgrundes nach dem Kündigungsschutz gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen die Wirksamkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber scheitern kann. Eine Kündigung kann zum Beispiel deshalb unwirksam sein, weil der Arbeitgeber eine zwingende Formvorschrift nicht beachtet hat. Auch eine nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, heißt dies deshalb noch lange nicht, dass das Arbeitsverhältnis damit auch tatsächlich endet.
Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen hat, muss er dies nicht einfach hinnehmen. In vielen Fällen lohnt es sich, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, um entweder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durchzusetzen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erzwingen. Es kann auch sinnvoll sein, sich mit dem Arbeitgeber schnell außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.
Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen!
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