Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Kündigung & Kündigungsschutz

Für die meisten Menschen hat der Arbeitsplatz eine außerordentlich wichtige Bedeutung. Er bildet die Grundlage ihrer wirtschaftlichen Existenz und hat darüber hinaus Auswirkungen auf das Ansehen, den Selbstwert und den sozialen Status eines Menschen. Wegen dieser herausragenden Bedetung ist die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber grundsätzlich nur aus ganz bestimmten, im Kündigungschutzgesetz festgelegten und durch die Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig.

Zusätzlich zu dem Erfordernis eines Kündigungsgrundes nach dem Kündigungsschutz gibt es noch viele weitere rechtliche Hürden, an denen die Wirksamkeit einer Kündigung durch den Arbeitgeber scheitern kann. Eine Kündigung kann zum Beispiel deshalb unwirksam sein, weil der Arbeitgeber eine zwingende Formvorschrift nicht beachtet hat. Auch eine nicht ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats führt zur Unwirksamkeit einer Kündigung. Wenn ein Arbeitgeber eine Kündigung ausgesprochen hat, heißt dies deshalb noch lange nicht, dass das Arbeitsverhältnis damit auch tatsächlich endet.

Wenn ein Arbeitnehmer eine Kündigung bekommen hat, muss er dies nicht einfach hinnehmen. In vielen Fällen lohnt es sich, eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzureichen, um entweder den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses durchzusetzen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erzwingen. Es kann auch sinnvoll sein, sich mit dem Arbeitgeber schnell außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu einigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.

Wichtig!

Wenn Sie sich gegen eine Kündigung wehren wollen, müssen Sie innerhalb einer Frist von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Klage beim Arbeitsgericht einreichen!

Was wir bei einer Kündigung für Sie tun können:

Wirksamkeit der Kündigung prüfen

Es gibt viele Gründe, warum eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung unwirksam sein kann. Wir können Ihnen sagen, ob und aus welchen Gründen Ihre Kündigung unwirksam ist.

Beratung über Ihre Möglichkeiten

Für Arbeitnehmer gibt es verschiedene Möglichkeiten, auf eine Kündigung zu reagieren. Wir können Ihnen sagen, welche Vorgehensweise in Ihrem Fall sinnvoll ist.

Kündigungsschutzklage

Wir können Ihre Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht angreifen. Ziel einer solchen Klage kann entweder der Erhalt Ihres Arbeitsplatzes oder die Zahlung einer Abfindung als Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes sein.

Abfindung aushandeln

In vielen Fällen sind Arbeitgeber nach dem Ausspruch einer Kündigung bereit, eine Abfindung zu zahlen. Wir können mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.

Aufhebungsvertrag aushandeln

Oft macht es Sinn, sich nach dem Ausspruch einer Kündigung mit dem Arbeitgeber gütlich zu einigen und einen Aufhebungsvertrag abzuschließen. Wir können für Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln.

Ansprüche geltend machen

Wir können für Sie Ansprüche geltend machen, die mit der Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses zusammenhängen (z.B. ausstehende Gehalts- und Provisionszahlungen, Urlaubsabgeltung, Arbeitszeugnis, Karenzentschädigung, usw.).

Beratung über drohende Sperrzeit usw.

Wir können Sie über die sozialrechtlichen Folgen der Kündigung beraten. Wir können Ihnen z.B. sagen, ob in Ihrem Fall eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht und wie sich diese gegebenenfalls vermeiden lässt.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • das bzw. die Kündigungsschreiben
  • Ihren Arbeitsvertrag (falls vorhanden)
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Interessenausgleich, Sozialplan, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Widerspruch des Betriebsrats, …

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Ablauf des Mandats

Die Bearbeitung eines Kündigungsschutzmandats vollzieht sich bei uns in der Regel in den folgenden Schritten:

1. Gemeinsame Aufarbeitung des Kündigungssachverhalts
Eine gründliche Aufarbeitung des Sachverhalts ist die wesentliche Voraussetzung, um die Wirksamkeit einer Kündigung beurteilen und damit die Erfolgsaussichten eines Kündigungsschutzprozesses bzw. von Verhandlungen über eine Abfindung einschätzen zu können. Ganz am Anfang eines Kündigungsschutzmandats steht deshalb die Zusammenstellung sämtlicher Informationen, die für die Beurteilung der Wirksamkeit der Kündigung von Bedeutung sein können. Zu diesem Zweck ist die Vereinbarung eines Besprechungstermins sinnvoll. Die Besprechung kann auf Wunsch auch telefonisch erfolgen.

2. Stellungnahme zur Wirksamkeit der Kündigung
Nach der Erarbeitung des Sachverhalts erläutern wir Ihnen, ob die von Ihrem Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung als wirksam anzusehen ist oder nicht. Zugleich geben wir Ihnen eine Einschätzung bezüglich der Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage.

3. Beratung über die verschiedenen Vorgehensmöglichkeiten
Im Anschluss an unsere Einschätzung zur Rechtmäßigkeit der Kündigung beraten wir Sie über die verschiedenen Möglichkeiten eines Vorgehens gegen die Kündigung sowie über die unterschiedlichen Ziele, die von Ihnen bei einem Vorgehen gegen die Kündigung verfolgt werden können.

4. Aufklärung über ggf. anfallende Kosten
Anschließend klären wir Sie über die ggf. entstehenden Kosten (Rechtsanwalts- und ggf. Gerichtskosten) auf. Die Höhe der Rechtsanwaltskosten ist gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Auf Wunsch erhalten Sie einen Ausdruck über die in Ihrem konkreten Fall anfallenden Rechtsanwaltskosten.
Außerdem werden wir klären, ob Sie ggf. einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe haben.

Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellt das Kostenrisiko für Sie grundsätzlich kein Problem dar. Bei einer Kündigung übernimmt die Rechtsschutzversicherung in der Regel sämtliche anfallenden Kosten.

5. Erarbeitung einer Strategie für das weitere Vorgehen
Nach der Aufklärung über das Kostenrisiko steht die Entscheidung darüber an, ob Sie überhaupt gegen die Kündigung vorgehen wollen oder nicht.
Haben Sie sich zu einem Vorgehen gegen die Kündigung entschieden, muss von Ihnen die weitere Entscheidung getroffen werden, ob Sie in erster Linie den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes anstreben oder lieber gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden wollen. Ist diese Entscheidung vom Grundsatz her gefallen, legen wir im Anschluss gemeinsam eine Strategie fest, um das von Ihnen gewünschte Ziel zu erreichen.

6. Erhebung der Kündigungsschutzklage bzw. Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber
In vielen Fällen ist als nächster Schritt die Erhebung einer Kündigungsschutzklage erforderlich. Grund dafür ist, dass eine Kündigung „automatisch“ als wirksam gilt, wenn der Arbeitnehmer nicht innerhalb von 3 Wochen ab Zugang der Kündigung eine Kündigungsschutzklage erhebt. Dies gilt auch dann, wenn die Kündigung an schweren Mängeln leidet und offensichtlich unwirksam ist.
Auf eine Kündigungsschutzklage kann nur dann verzichtet werden, wenn es gelingt, bereits vor Ablauf der 3-Wochen-Frist eine außergerichtliche Einigung mit dem Arbeitgeber zu erzielen.
Parallel zur Durchführung des Kündigungsschutzverfahrens oder stattdessen führen wir – je nach festgelegter Strategie – Vergleichsverhandlungen und/oder Verhandlungen über eine Abfindung mit Ihrem Arbeitgeber.

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

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Karsten Fischer-Lange

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