Wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen, geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. In einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses und legen den genauen Zeitpunkt des Vertragsendes fest.
Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z.B.:
Da ein Arbeitsverhältnis mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich wirksam und endgültig beendet wird und ein Arbeitnehmer damit eine sehr starke Rechtsposition aufgibt, sollten der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und dessen Inhalte immer sehr gut überlegt sein. Arbeitnehmer sollten auch immer bedenken, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.
Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen oder wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bereits einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:
Wenn Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschreiben haben, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
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