Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Aufhebungsvertrag

Wenn ein Arbeitgeber und ein Arbeitnehmer ihr Arbeitsverhältnis gemeinsam und einvernehmlich beenden wollen, geschieht dies in der Regel durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrages. In einem Aufhebungsvertrag vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Ende des Arbeitsverhältnisses und legen den genauen Zeitpunkt des Vertragsendes fest.

Zusätzlich zu dem Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses werden in einem Aufhebungsvertrag aber häufig auch noch viele weitere Punkte geregelt. Dazu gehören z.B.:

  • Zahlung einer Abfindung als Enschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
  • Freistellung des Arbeitnehmers von der Arbeit bis zum Vertragsende
  • Arbeitszeugnis mit guter oder sehr guter Note
  • Regelung offener Vergütungsansprüche (z.B. variable Vergütung, Bonuszahlungen)

Da ein Arbeitsverhältnis mit der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages grundsätzlich wirksam und endgültig beendet wird und ein Arbeitnehmer damit eine sehr starke Rechtsposition aufgibt, sollten der Abschluss eines Aufhebungsvertrages und dessen Inhalte immer sehr gut überlegt sein. Arbeitnehmer sollten auch immer bedenken, dass der Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen kann.

Was wir für Sie tun können

Wenn Sie einen Aufhebungsvertrag abschließen wollen oder wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber bereits einen Aufhebungsvertrag angeboten hat, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Aufhebungsvertrag aushandeln

Wir können für Sie einen Aufhebungsvertrag mit Ihrem Arbeitgeber aushandeln.

Entwurf eines Aufhebungsvertrags prüfen

Wenn Ihnen bereits der Entwurf eines Aufhebungsvertrags vorliegt, können wir diesen Vertragsentwurf für Sie prüfen. Wir können Ihnen die Vor- und Nachteile des Entwurfs und die sich ergebenden Rechtsfolgen erläutern.

Beratung über Inhalte eines Aufhebungsvertrages

Wir können Sie darüber beraten, welche Inhalte ein Aufhebungsvertrag haben kann und welche Regelungen ein solcher Vertrag in Ihrem konkreten Fall enthalten sollte.

Aufhebungsvertrag formulieren

Wir können Ihnen einen auf Ihre konkrete Situation maßgeschneiderten Aufhebungsvertrag erstellen.

Beratung über Folgen eines Aufhebungsvertrags

Wir können Sie über die rechtlichen Folgen des Abschlusses eines Aufhebungsvertrgs beraten. Wir können Ihnen z.B. sagen, ob für Sie beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht und wie sich diese gegebenenfalls vermeiden lässt.

Wenn Sie bereits einen Aufhebungsvertrag unterschreiben haben, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Wirksamkeit des Aufhebungsvertrages prüfen

Wir können prüfen, ob der Aufhebungsvertrag wirksam und rechtsverbindlich ist.

Anfechtung des Aufhebungsvertrags prüfen

Wir können Ihnen sagen, ob die Möglichkeit besteht, den Aufhebungsvertrag anzufechten.

Aufhebungsvertrag anfechten / Unwirksamkeit geltend machen

Wenn der Aufhebungsvertrag anfechtbar oder unwirksam ist, können wir die sich daraus ergebenden Rechte für Sie durchsetzen. Außergerichtlich oder mit gerichtlicher Hilfe.

Rechte aus dem Aufhebungsvertrag durchsetzen

Wenn sich der Arbeitgeber nicht an die Regelungen des Aufhebungsvertrages hält, können wir Ihre Rechte aus dem Aufhebungsvertrag für Sie durchsetzen. Falls nötig mit Hilfe des Arbeitsgerichts.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: z.B. Kündigungsschreiben, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, usw.

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
weitere Informationen …

Karsten Fischer-Lange

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Kontakt

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Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

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