Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Zahlungsansprüche, Lohn & Gehalt

Ein Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung. Diese Zahlungspflicht hat der Arbeitgeber pünktlich zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu erfüllen.

Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmer oft auch zusätzliche Lohn- oder Gehaltsbestandteile. Dazu gehören z.B.:

  • Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld
  • Jahressonderzahlungen, 13. Monatsgehalt
  • variable Vergütungsbestandteile wie Provisionen, Bonuszahlungen und Tantiemen
  • Zulagen und Zuschläge
  • Gratifikationen
  • Jubiläumszuwendungen
  • Überstundenvergütung
  • usw.

Wenn ein Arbeitgeber seiner Pflicht zurrechtzeitigen Zahlung des Arbeitsentgelts nicht nachkommt, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Er kann – je nach den Umständen des Falles –

  • den Arbeitgeber schriftlich oder mündlich zur Zahlung auffordern und eine Frist zur Zahlung setzen,
  • den Arbeitgeber abmahnen,
  • die Arbeitsleistung verweigern,
  • Zinsen verlangen,
  • 40,- € Verzugspauschale verlangen,
  • Schadensersatz verlangen,
  • eine Klage auf Zahlung erheben,
  • Arbeitslosengeld beantragen,
  • das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen und Schadensersatz fordern.

Wichtig!

Ansprüche auf Arbeitsentgelt unterliegen oft Ausschlussfristen. Diese Ausschlussfristen können sowohl im Arbeitsvertrag als auch in einem Tarivertrag enthalten sein. Besteht eine Ausschlussfrist (z.B. von 3 Monaten), muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen (in der Regel schriftlich und/oder durch eine Klage). Wenn ein Arbeitnehmer einen Anspruch nicht rechtzeitig geltend macht, verfällt der Anspruch.

Was wir für Sie tun können

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Ansprüche prüfen

Wir können für Sie prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein vor Gericht einklagbarer Anspruch gegen Ihren Arbeitgeber zusteht.

Arbeitgeber zur Zahlung auffordern

Wir können Ihren Arbeitgeber durch ein anwaltliches Aufforderungsschreiben zur Zahlung auffordern.

Zinsen und Schadensersatz fordern

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen Geld schuldet, können wir zusätzlich zu Ihrer offenen Forderung Zinsen und Schadensersatz bei Ihrem Arbeitgeber geltend machen.

Klage beim Arbeitsgericht

Wir können Ihre Ansprüche mit einer Zahlungsklage beim Arbeitsgericht durchsetzen.

Zwangsvollstreckung durchführen

Wenn wir einen Vollstreckungstitel für Sie erwirkt haben oder Ihnen ein solcher bereits vorliegt, können wir für Sie die Zwangsvollstreckung durchführen.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • ggf. sonstige Unterlagen, aus denen Sie Ihre Ansprüche herleiten: z.B. Änderungsvereinbarungen, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, Schreiben Ihres Arbeitgebers, usw.

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
weitere Informationen …

Karsten Fischer-Lange

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Kontakt

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Dann rufen Sie noch heute an oder schreiben Sie uns.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

Telefon

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Schiffgraben 17
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