Ein Arbeitnehmer hat gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf Zahlung von Arbeitsentgelt (Lohn, Gehalt) als Gegenleistung für seine Arbeitsleistung. Diese Zahlungspflicht hat der Arbeitgeber pünktlich zum jeweiligen Fälligkeitstermin zu erfüllen.
Neben dem Grundgehalt erhalten Arbeitnehmer oft auch zusätzliche Lohn- oder Gehaltsbestandteile. Dazu gehören z.B.:
Wenn ein Arbeitgeber seiner Pflicht zurrechtzeitigen Zahlung des Arbeitsentgelts nicht nachkommt, hat der Arbeitnehmer verschiedene Möglichkeiten, darauf zu reagieren. Er kann – je nach den Umständen des Falles –
Ansprüche auf Arbeitsentgelt unterliegen oft Ausschlussfristen. Diese Ausschlussfristen können sowohl im Arbeitsvertrag als auch in einem Tarivertrag enthalten sein. Besteht eine Ausschlussfrist (z.B. von 3 Monaten), muss der Arbeitnehmer seine Ansprüche innerhalb der Frist gegenüber dem Arbeitgeber geltend machen (in der Regel schriftlich und/oder durch eine Klage). Wenn ein Arbeitnehmer einen Anspruch nicht rechtzeitig geltend macht, verfällt der Anspruch.
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