Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Abfindung

Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden will, muss ein Arbeitnehmer dies normalerweise nicht einfach hinnehmen, sondern er kann zumindest noch eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes verlangen kann. Denn in vielen Fällen kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam beenden, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Und diese Zustimmung kann der Arbeitnehmer von der Zahlung einer Abfindung  abhängig machen.

In der Regel lässt sich die Zahlung einer Abfindung aber nur erreichen, indem man Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung führt. Das Aufnehmen von solchen Verhandlungen über eine Abfindung kann insbesondere in den folgenden Situationen Sinn machen:

  • der Arbeitgeber hat bereits eine Kündigung ausgesprochen
  • der Arbeitgeber hat eine Kündigung in Aussicht gestellt
  • der Arbeitgeber hat eine Abmahnung ausgesprochen
  • der Arbeitgeber hat in irgendeiner Form den Wunsch geäußert, das Arbeitsverhältnis beenden zu wollen
  • der Arbeitgeber hat bereits den Abschluss eines Aufhebungsvertrages angeboten
  • der Arbeitnehmer befindet sich in einem befristeten Arbeitsverhältnis und es bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Befristung

In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer aber auch unabhängig von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und sogar unabhängi davon, ob der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will, einen „echten“ einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung.

Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.

Was wir für Sie tun können

Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:

Anspruch auf Abfindung prüfen

Wir können prüfen, ob Ihr Arbeitgeber auch ohne besondere Vereinbarung verpflichtet ist, Ihnen eine Abfindung zu zahlen.

Chance auf Abfindung prüfen

Wir können prüfen, ob in Ihrer Situation die Chance besteht, eine Abfindung mit dem Arbeitgeber auszuhandeln.

Beratung über Höhe einer Abfindung

Wir können Sie darüber beraten, aus welchen Kriterien sich die Höhe einer Abfindung ergibt und wie hoch eine Abfindung in Ihrem konkreten Fall sein könnte.

Abfindung aushandeln

In vielen Fällen sind Arbeitgeber freiwillig bereit, eine Abfindung zu zahlen. Wir können mit Ihrem Arbeitgeber über eine Abfindung verhandeln.

Abfindungsanspruch durchsetzen

Wenn Ihr Arbeitgeber verpflichtet ist, Ihnen eine Abfindung zu zahlen, können wir Ihren Anspruch auf die Abfindung durchsetzen. Außergerichtlich oder mit gerichtlicher Hilfe.

Diese Unterlagen benötigen wir von Ihnen

Für eine optimale Beratung und Betreuung benötigen wir von Ihnen – wenn möglich – die folgenden Unterlagen:

  • Ihren Arbeitsvertrag
  • Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen (falls vorhanden)
  • Sonstige Ihnen vorliegende Unterlagen: z.B. Kündigungsschreiben, Änderungsvereinbarungen, Abmahnungen, Aufhebungsvertrag, Schreiben Ihres Arbeitgebers, Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen, usw.)

Gern können Sie uns die genannten Unterlagen auch bereits vor dem Besprechungstermin per E-Mail, Fax oder Post einreichen. Dies gibt uns die Gelegenheit, Ihre Unterlagen bereits vorab intensiv zu prüfen.

Beispiele für Ergebnisse unserer Arbeit

Hier finden Sie beispielhaft einige Ergebnisse unserer Arbeit:

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

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Karsten Fischer-Lange

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Kontakt

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