Wenn ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer beenden will, muss ein Arbeitnehmer dies normalerweise nicht einfach hinnehmen, sondern er kann zumindest noch eine Abfindung als Entschädigung für den Verlust seines Arbeitsplatzes verlangen kann. Denn in vielen Fällen kann ein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit einem Arbeitnehmer nur dann rechtswirksam beenden, wenn der Arbeitnehmer zustimmt. Und diese Zustimmung kann der Arbeitnehmer von der Zahlung einer Abfindung abhängig machen.
In der Regel lässt sich die Zahlung einer Abfindung aber nur erreichen, indem man Verhandlungen mit dem Arbeitgeber über ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung führt. Das Aufnehmen von solchen Verhandlungen über eine Abfindung kann insbesondere in den folgenden Situationen Sinn machen:
In bestimmten Fällen haben Arbeitnehmer aber auch unabhängig von Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und sogar unabhängi davon, ob der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden will, einen „echten“ einklagbaren Anspruch auf eine Abfindung.
Weitere Informationen zum Thema Abfindung finden Sie hier.
Wenn Sie den Wunsch haben, Ihr Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung zu beenden, können wir unter anderem folgendes für Sie tun:
Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
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