Die Nutzung des Dienstcomputers zu privaten Zwecken, das Aufladen des privaten Handys oder auch das Aufstellen einer privaten Kaffeemaschine im Betrieb, sorgen immer wieder für Konflikte zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Zu welchen Mitteln Arbeitgeber dabei bisweilen greifen, um ihre Arbeitnehmer zu überwachen und zu kontrollieren, zeigt der vom Bundesarbeitsgericht entschiedene Fall.Weiterlesen