Arbeitsrecht Gesetze

Arbeitsrecht Gesetze

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Es bestimmt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Die wesentliche Aufgabe des Arbeitsrechts besteht darin, die widerstreitenden Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern angemessen auszugleichen.

Ein weiteres wichtiges Ziel des Arbeitsrechts ist der Schutz des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis. Ein besonderes Schutzbedürfnis des Arbeitnehmers entsteht dadurch, dass zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer in aller Regel ein Machtgefälle besteht. In einem Arbeitsverhältnis sitzt der Arbeitgeber „am längeren Hebel“. Der Arbeitgeber ist wirtschaftlich grundsätzlich in einer deutlich stärkeren Position als der Arbeitnehmer. Außerdem ist das Arbeitsverhältnis ein sog. Über-/Unterordnungsverhältnis. Der Arbeitgeber befindet sich im Arbeitsverhältnis in einer übergeordneten Position, weil er dem Arbeitnehmer wegen des ihm aufgrund des Arbeitsvertrages zustehenden Direktionsrechts Anweisungen erteilen kann, die der Arbeitnehmer befolgen muss. Um das zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestehende Machtungleichgewicht auszugleichen, enthält das Arbeitsrecht eine Vielzahl an arbeitnehmerschützenden Vorschriften.

Arbeitnehmer sind aber nicht nur wegen des bestehenden Machtgefälles besonders schutzbedürftig, sondern auch deshalb, weil das Arbeitsverhältnis für einen Arbeitnehmer grundsätzlich die wirtschaftliche Existenzgrundlage bildet. Ein Arbeitnehmer ist in der Regel auf das durch seine Arbeit erzielte Einkommen angewiesen, um seinen Lebensunterhalt bestreiten zu können. Auch diesem Umstand trägt das Arbeitsrecht Rechnung, z. B. durch die Vorschriften zum Kündigungsschutz.

Das Arbeitsrecht wird zwar einheitlich als solches bezeichnet, zeichnet sich aber vielmehr dadurch aus, dass es in vielen verschiedenen Gesetzen und Normen geregelt ist. Im Gegensatz zu dem weit verbreiteten Irrtum, gibt es gerade kein sog. Arbeitsrechtsgesetz, in dem das gesamte Arbeitsrecht geregelt ist.

Die wichtigsten Gesetze die Regelungen zum Arbeitsrecht enthalten sind (in alphabetischer Reihenfolge):

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz dient dem Schutz von Arbeitnehmern vor einer Diskriminierung wegen der Merkmale der Rasse, ethnischen Herkunft, Religion und Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexueller Identität und Geschlecht. Es verbietet die Benachteiligung von Arbeitnehmern wegen dieser Merkmale und sieht bei einer Benachteiligung Schadensersatzansprüche vor.

Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz regelt die Leiharbeit. Leiharbeit liegt vor, wenn ein Arbeitnehmer (Leiharbeitnehmer) von seinem Arbeitgeber (Verleiher) einem anderen Unternehmer (Entleiher) überlassen wird, um dort unter dessen Weisung zu arbeiten. Das Gesetz enthält insbesondere Regelungen für das Verhältnis zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer.

Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)

Das Arbeitsgerichtsgesetz enthält Regelungen zum arbeitsgerichtlichen Verfahren.

Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz dient dazu, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer durch Arbeitsschutzmaßnahmen zu sichern und zu verbessern.

Arbeitszeitgesetz (ArbZG)

Das Arbeitszeitgesetz dient ebenfalls dem Schutze der Arbeitnehmer. Es enthält insbesondere Regelungen zur Begrenzung des Umfangs und der Lage der Arbeitszeit.

Berufsbildungsgesetz (BBiG)

Im Berufsbildungsgesetz sind die Rahmenbedingungen für die Berufsausbildungsvorbereitung, die Berufsausbildung, die berufliche Fortbildung und die berufliche Umschulung geregelt. Insbesondere wird geregelt, wer ausbilden darf, welche Rechte und Pflichten Auszubildende und Ausbilder haben sowie ein Ausbildungsverhältnis begründet und beendet wird.

Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)

Das Betriebsverfassungsgesetz stellt die Grundlage für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat dar. Es regelt insbesondere die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte und vor allem, wann und wie ein Betriebsrat überhaupt gegründet werden kann. Es enthält aber auch sämtliche weiteren wesentlichen Regelungen für die Tätigkeit des Betriebsrats. Es ist das wichtigste Gesetz für die Betriebsratsarbeit.

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Der Arbeitsvertrag ist vom Grundsatz her ein „normaler“ privatrechtlicher Vertrag. Das Vertragsrecht ist in der Bundesrepublik Deutschland im BGB geregelt. Die allgemeinen vertragsrechtlichen Regelungen des BGB finden auch auf den Arbeitsvertrag Anwendung.

Daneben enthält das BGB in den §§ 611 ff. spezielle Regelungen zum Dienstvertrag und auch zum Arbeitsvertrag. Der Arbeitsvertrag ist eine besondere Form des Dienstvertrags.

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz regelt einerseits den Anspruch von Eltern auf Elternzeit und andererseits den Bezug von Elterngeld.

Bundesurlaubsgesetz (BurlG)

Das Bundesurlaubsgesetz regelt den Anspruch des Arbeitnehmers auf Gewährung von Erholungsurlaub.

Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgeltfortzahlungsG)

Im Entgeltfortzahlungsgesetz ist die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an gesetzlichen Feiertagen und im Krankheitsfall sowie die wirtschaftliche Sicherung im Bereich der Heimarbeit für gesetzliche Feiertage und im Krankheitsfall geregelt.

Gewerbeordnung (GewO)

Die Gewerbeordnung enthält in den §§ 105 – 110 arbeitsrechtliche Regelungen unter anderem zum Weisungsrecht des Arbeitgebers, zu Gehaltsabrechnungen und zum Arbeitszeugnis.

Grundgesetz (GG)

Im Grundgesetz ist in Art. 12 die Berufsfreiheit als Grundrecht verankert. Danach haben gem. Art. 12 Abs. 1 GG alle Deutschen das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen.

Handelsgesetzbuch (HGB)

In erster Linie enthält das Handelsgesetzbuch gesellschaftsrechtliche Regelungen. Es enthält aber auch Regelungen zur Erteilung einer Prokura, der Rechte und Pflichten von sog. Handlungsgehilfen als auch von Handelsvertretern.

Insolvenzordnung (InsO)

Die Insolvenzordnung regelt vor allem das Regel- und Verbraucherinsolvenzverfahren bei drohender oder auch bereits eingetretener Zahlungsunfähigkeit. Daneben finden sich aber in das Arbeitsrecht ausstrahlende Regelungen, insbesondere zum Kündigungsrecht im Insolvenzverfahren (§ 113 InsO).

Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)

Im Jugendarbeitsschutzgesetz ist geregelt, ab welchem Alter Kinder/Jugendliche arbeiten dürfen und welche Anforderungen an die jeweils auszuübende Tätigkeit gestellt werden. Diesbezüglich ist auch die Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) zu beachten. Ferner sind im JArbSchG auch abweichenden Regelungen vom Arbeitszeit- und Bundesurlaubsgesetz enthalten.

Kündigungsschutzgesetz (KSchG)

Das Kündigungsschutzgesetz bestimmt, dass ein Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis nicht grundlos kündigen kann.

 

Mindestlohngesetz (MiLoG)

Am 16.08.2014 ist das Mindestlohngesetz mit Wirkung zum 01.01.2015 in Kraft getreten. Seit dem hat jede Arbeitnehmerin und jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf Zahlung des gesetzlich festgelegten Mindestlohns. Zum 01.01.2017 wurde der Mindestlohn von 8,50 EUR auf 8,84 EUR erhöht.

Mutterschutzgesetz (MuSchG)

Das Mutterschutzgesetz enthält insbesondere Regelungen zum Schutz von Arbeitnehmerinnen, die schwanger sind. Außerdem werden Arbeitnehmerinnen geschützt, die gerade Mutter geworden sind.

Tarifvertragsgesetz (TVG)

Das Tarifvertragsgesetz enthält Regelungen zum Zustandekommen und zur Wirkung von Tarifverträgen.

Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz enthält im ersten Teil Regelungen zu Teilzeitarbeitsverhältnissen und im zweiten Teil Regelungen zu befristeten Arbeitsverträgen.