Es gibt viele Gründe, warum es sich lohnt, einen Betriebsrat zu gründen. Ein Betriebsrat kann z.B. über Arbeitszeit- und Lohnfragen gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber mitentscheiden. Spätestestens aber dann, wenn es zu einer Massenentlassung oder gar einer Betriebsschließung kommt, stehen Arbeitnehmer mit Betriebsrat wesentlich besser da. Denn wenn es einen Betriebsrat gibt, werden in diesen Fällen aus dem Arbeitgebervermögen Abfindungen an die betroffenen Mitarbeiter gezahlt. Ohne Betriebsrat gehen die Mitarbeiter dagegen grundsätzlich leer aus.
Im Gesetz heißt es (§ 1 Betriebsverfassungsgesetz):
„In Betrieben mit … mindestens fünf … Arbeitnehmern … werden Betriebsräte gewählt.“
Wenn man das Gesetz wörtlich nimmt, müsste es in jedem Betrieb mit mindestens fünf Arbeitnehmern einen Betriebsrat geben. Das ist aber leider nicht der Fall. In vielen Betrieben – auch mit deutlich mehr als fünf Arbeitnehmern – gibt es keinen Betriebsrat. Grund dafür ist, dass Betriebsräte nicht „automatisch“ gegründet werden. Ein Betriebsrat wird nur dann gegründet, wenn die Arbeitnehmer des Betriebs dazu die Initiative ergreifen.
Wie man einen Betriebsrat gründet und was bei der Gründung eines Betriebsrats alles zu beachten ist, erläutern wir im Rahmen einer kostenlosen Vortragsveranstaltung.
Mittwoch, 18.10.2017, 18:00 bis 19:30 Uhr
Thema | Wie gründet man einen Betriebsrat? |
Referent | Pascal Manthey, Rechtsanwalt |
Termin | Mittwoch, 18.10.2017, 18:00 bis 19:30 Uhr |
Gebühr | kostenlos (Anmeldung/Reservierung erforderlich) |
Ort | Rechtsanwaltskanzlei Dr. Kluge, Fischer-Lange, Schiffgraben 17, 30159 Hannover |
Die Veranstalung ist kostenlos. Da wir aber nur eine begrenzte Anzahl an Plätzen zur Verfügung haben, bitten wir alle Teilnehmer um eine vorherige Anmeldung.