Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das ihrem beruflichen Fortkommen dient. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein Endzeugnis. Im laufenden Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen.
Die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitszeugnisses sind:
Wenn in einem Zeugnis die ausgeübten Tätigkeiten nicht richtig dargestellt sind oder wenn die Bewertung der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers nicht zutreffend ist, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur des Zeugnisses verlangen. Ihm steht ein sogenannter Zeugnisberichtigungsanspruch zu. Dieser Anspruch kann sogar mit einer Klage beim Arbeitsgericht durchgesetzt werden, wenn dies erforderlich sein sollte.
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