Rechtsanwälte & Fachanwälte für Arbeitsrecht Hannover

Arbeitszeugnis

Arbeitnehmer haben einen Anspruch auf ein wohlwollendes, qualifiziertes Arbeitszeugnis, das ihrem beruflichen Fortkommen dient. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses besteht Anspruch auf ein Endzeugnis. Im laufenden Arbeitsverhältnis können Arbeitnehmer ein Zwischenzeugnis verlangen.

Die wesentlichen Bestandteile eines Arbeitszeugnisses sind:

  • Die Darstellung der vom Arbeitnehmer ausgeübten Tätigkeiten.
  • Die Bewertung der Leistung und des Verhaltens des Arbeitnehmers.

Wenn in einem Zeugnis die ausgeübten Tätigkeiten nicht richtig dargestellt sind oder wenn die Bewertung der Leistung oder des Verhaltens des Arbeitnehmers nicht zutreffend ist, kann der Arbeitnehmer eine Korrektur des Zeugnisses verlangen. Ihm steht ein sogenannter Zeugnisberichtigungsanspruch zu. Dieser Anspruch kann sogar mit einer Klage beim Arbeitsgericht durchgesetzt werden, wenn dies erforderlich sein sollte.

Was wir für Sie tun können

Zeugnis prüfen

Wir können Ihr Arbeitszeugnis prüfen und Ihnen sagen, ob dieses rechtskonform ist.

Arbeitgeber zur Erteilung / Berichtigung eines Zeugnisses auffordern

Wir können Ihren Arbeitgeber mit einem anwaltlichen Aufforderungsschreiben zur Erteilung eines Zeugnisses oder zur Korrektur eines bereits erteilten Zeugnisses auffordern.

Klage beim Arbeitsgericht auf Erteilung / Berichtigung eines Zeugnisses auffordern

Wir können Ihren Anspruch auf Erteilung / Berichtigung eines Zeugnisses mit einer Klage beim Arbeitsgericht für Sie durchsetzen.

Ihre Vorteile bei uns

Spezialisiert auf Arbeitsrecht

Arbeitsrecht ist ein sehr spezielles Rechtsgebiet, in dem es viele Besonderheiten zu beachten gibt. Wir sind auf das Arbeitsrecht spezialisiert und bearbeiten fast ausschließlich arbeitsrechtliche Fälle.

Sehen Sie sich hier einige Ergebnisse unserer Arbeit an.

Langjährige Erfahrung im Arbeitsrecht

Machen Sie sich unsere langjährige Erfahrung zunutze. Wir bearbeiten seit vielen Jahren mehrere hundert arbeitsrechtliche Fälle pro Jahr und kennen die verschiedenen Taktiken und Strategien der Arbeitgeber.

Sehen Sie sich hier eine Auswahl an Arbeitgebern an, mit denen wir es bereits zu tun hatten.

Schneller Termin für eine Erstberatung

Bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten ist oft Eile geboten, weil häufig sehr kurze Fristen laufen. Bei uns bekommen Sie deshalb schnell einen Termin zur Erstberatung, in der Regel innerhalb von 1 bis 2 Werktagen.

Kostentransparenz

Unsere Gebühren sind gesetzlich festgelegt im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Wir erläutern Ihnen detailliert die entstehenden Gebühren, bevor Sie uns beauftragen. Für die erste Beratung berechnen wir 90,- € inkl. MwSt. Diese Gebühr entfällt wieder, wenn wir über die Erstberatung hinaus für Sie tätig werden.

Kostenlose Korrespondenz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Wir fragen für Sie kostenlos bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach, ob diese in Ihrem Fall die Kosten übernimmt. Auch für die weitere Korrespondenz mit Ihrer Versicherung berechnen wir nichts.

Ihre Rechtsanwälte für Arbeitsrecht in Hannover

Dr. jur. Henning Kluge

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht
weitere Informationen …

Karsten Fischer-Lange

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Kontakt

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Dann rufen Sie noch heute an oder schreiben Sie uns.
Wir freuen uns, wenn wir Ihnen helfen können.

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Schiffgraben 17
30159 Hannover

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